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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Glieks (Geschäftskunden)

Fassung vom 25.09.2026

Zweck: Vertragsgrundlage für alle B2B-Kunden (Praxen, Kanzleien, Büros, Unternehmen) von Glieks - Leistungsbeschreibung, Vertragsschluss, Preise, Mitwirkung, Nutzungsrechte, Haftung, Laufzeit.

Stand: 17.09.2026 - ausformulierte Fassung auf Grundlage von agb-entwurf.md (12.09.2026); die dort noch offenen Owner-Entscheidungen (Entgeltlichkeit, Haftungsdeckel, Kündigungsfristen, Zahlungsziel) sind in dieser Fassung mit einem konkreten Vorschlag geschlossen worden (Begründung siehe pruefliste-anwalt.md Abschnitt 1). Nachtrag 17.09.2026 (OA-148, Y-324): Ziffer 7.1 und 9.4 um den KI-Warnhinweis (Vorlagencharakter, erfundene Fakten/Quellen, Prüfpflicht vor jeder Verwendung, Haftungsausschluss) ergänzt. Nachtrag 22.09.2026 (Y-447, BS-333, Owner-Wortlaut zur Prüfpflicht bei Rechnungen/Angeboten): neue Ziffer 9.5 eingefügt (vormalige 9.5/9.6 zu 9.6/9.7 verschoben). Nachtrag 28.09.2026 (Y-640, BS-527, OA-342 mit Nachträgen): neue Ziffern 4.6 (Volumenpakete "weitere 20x-Runde") und 4.7 (Weitergabe der Schnittstelle an Dritte) eingefügt. Von einem Anwalt vor Verwendung zu prüfen; als "Dieser Abschnitt ist in rechtlicher Prüfung" markierte Stellen (Wortlaut beim Überfahren/Antippen sichtbar) sind die verbleibenden Prüfpunkte.

Platzhalter-Liste: [Anschrift], [Name(n) Geschäftsführung], [Ort] (Gerichtsstand = Sitz des Anbieters) - vollständige, firmenweit konsistente Liste in pruefliste-anwalt.md Abschnitt 2.

Geltungsfassung: agb-fassung-2026-09-22. Diese AGB gelten in der zum Vertragsschluss abrufbaren, datiert geführten Fassung; der Dateiname dieser Fassung wird im Vertrag bzw. in der Auftragsbestätigung referenziert.


Präambel

Glieks, Einzelunternehmen (Inhaber und Anschrift siehe Impressum) ("Anbieter", "wir") betreibt die Plattform "Glieks", auf der KI-Agenten in isolierten Laufräumen (Mikro-VMs) auf einer eigenen Maschine je Kunde in Deutschland Arbeitsaufträge von Unternehmenskunden ausführen. Glieks befindet sich in der Kundenreife 1 (Pilotbetrieb): Kernfunktionen sind nutzbar und werden entgeltlich zu den Sätzen der jeweils gültigen Preisliste erbracht, der Funktionsumfang wächst laufend, und es gelten die in Ziffer 6 beschriebenen Einschränkungen der Verfügbarkeitszusage.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung von Glieks zwischen dem Anbieter und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB ("Kunde"). Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht als Vertragspartner aufgenommen. Die Registrierung setzt die Angabe eines Firmennamens und einer geschäftlichen E-Mail-Adresse voraus; private E-Mail-Domains allgemeiner Anbieter werden zurückgewiesen. Dieser Abschnitt ist in rechtlicher Prüfung

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zu.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte gleicher Art mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden eine webbasierte Plattform zur Verfügung, über die der Kunde KI-Agenten mit der Erledigung von Arbeitsaufträgen beauftragen kann: Aus dem Auftrag entsteht ein Laufplan mit nummerierten Schritten, der Agent führt ihn in einer eigenen, nach Aufgabenende verworfenen Mikro-Laufumgebung mit eigenem Betriebssystemkern aus, prüft das Ergebnis in einem unabhängigen Prüfschritt gegen den Auftrag und liefert es dem Kunden als Datei ("Artefakt") mit Nachweis. Schritte, die nach außen wirken (Versand, Zahlung, Veröffentlichung, Löschung), bleiben an einem Freigabetor stehen, bis ein Mensch des Kunden zustimmt.

2.2 Der genaue Funktionsumfang, die nutzbaren Modelle, Sitzplatzarten (Admin/Builder/Viewer) und Rechenkontingente ergeben sich aus der jeweils gültigen Produktbeschreibung und der zentralen Preisliste des Anbieters in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen, versionierten Fassung ("Preisliste"). Die Preisliste wird in fortlaufend nummerierten, unveränderlichen Fassungen geführt, jede Änderung erzeugt eine neue Fassung; maßgeblich für einen einzelnen Lauf ist die zu dessen Start aktive Fassung, die mit dem Laufstart eingefroren wird (spätere Preisänderungen wirken nicht auf bereits laufende oder abgeschlossene Läufe zurück).

2.3 Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Funktionen im Rahmen der Kundenreife 1 weiterzuentwickeln, zu ändern oder durch gleichwertige oder verbesserte Funktionen zu ersetzen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Ziffer 13 (Änderungen) bleibt unberührt.

2.4 Sprachmodelle, Bildmodelle und Rechenleistung bezieht der Anbieter von Unterauftragnehmern mit Sitz bzw. Verarbeitungsort in der Europäischen Union (näher geregelt im Auftragsverarbeitungsvertrag, siehe avv.md). Fällt ein Modellanbieter aus, weicht der Anbieter ausschließlich auf einen weiteren, im Unterauftragsverarbeiter-Verzeichnis eingetragenen europäischen Zugang aus; ein zubuchbarer außereuropäischer Anbieter ist ausdrücklich kein Ersatz. Der Anbieter ist berechtigt, Modellanbieter zu wechseln oder zu ergänzen, solange die Verarbeitung innerhalb der Europäischen Union verbleibt.

3. Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung von Glieks auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

3.2 Der Anbieter unterbreitet dem Kunden ein Angebot aus fünf Bausteinen (Firmenname und Anschrift, eine benannte Ansprechperson, Laufgrößen-/Rechenklasse, Laufzeit und Kündigungsfrist, Verweis auf die geltende AVV-Fassung); mit der Unterschrift des Kunden (elektronisch oder in Textform) kommt der Vertrag zustande. Ohne hinterlegte Auftragsverarbeitungsvertrags-Fassung und ohne benannte Ansprechperson kann kein Vertragsangebot erstellt werden.

3.3 Nach Vertragsschluss legt der Anbieter den Kundensystem-Stammsatz an und löst die einmalige Ausgabe der Einrichtungsdaten aus; der erste Admin des Kunden erhält seinen Einrichtungscode per E-Mail an die bei Vertragsschluss angegebene Adresse und schließt die Ersteinrichtung (Anlage des ersten Zugangs mit Passschlüssel/WebAuthn) selbst ab. Der Vertrag wird mit Bereitstellung des Kundensystems bzw. mit Versand des Einrichtungscodes tatsächlich vollzogen.

4. Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktiven Preisliste-Fassung. Die Preisliste besteht aus: (a) einer Grundgebühr je Sitz (Admin/Builder, gestaffelt nach Ausstattung; Viewer-Zugänge gesondert und günstiger bepreist), die ein monatliches Grundbudget für Glieks-Modelle ("Freimenge") einschließt, nicht abbestellbar und nicht gesondert berechnet; (b) Verbrauch nach Token für Sprachmodell-Nutzung, umgerechnet über die jeweils zum Laufstart eingefrorene Preisfassung; (c) Rechenzeit der Laufumgebung je ausgeführtem Lauf bzw. je zugebuchter Stunde; (d) Bild- und GPU-Aufrufe, verkauft zum Dreifachen des Einkaufspreises des jeweiligen Anbieters (wie Modelltoken), abgerechnet aus einem monatlich mitgekauften Guthaben ohne gesonderte Tagesgrenze; (e) für API-Nutzung zusätzlich eine nach Menge gestaffelte Startgebühr je Aufgabe. Token, Rechenzeit sowie Bild- und GPU-Aufrufe werden intern als getrennte Einkaufspositionen geführt und über eine gemeinsame, im jeweiligen Lauf eingefrorene Preisfassung in eine einheitliche Budgeteinheit umgerechnet.

4.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben.

4.3 Rechnungen sind, sofern nicht individuell anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB).

4.4 Die Kundenreife 1 (Pilotbetrieb) wird entgeltlich zu den Sätzen der jeweils gültigen Preisliste erbracht; ein unentgeltlicher oder pauschal rabattierter Testzeitraum besteht nicht, sofern nicht im Einzelfall individuell vereinbart und in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. "Pilotbetrieb" bezeichnet ausschließlich den noch wachsenden Funktionsumfang und die in Ziffer 6 geregelte eingeschränkte Verfügbarkeitszusage, nicht die Entgeltlichkeit.

4.5 Jedes Kundensystem hat ein Budget je Zeitraum; der Anbieter prüft es vor jedem Ausführungsschritt, warnt bei 80 % Auslastung und hält vor dem Schritt an, der das Budget überschreiten würde. Ein Lauf bricht dadurch nie mitten in einem Schritt ab. Der Kunde kann Zusatzbudget (auch für GPU-Zeit) jederzeit zubuchen; eine automatische Zubuchung ohne Zustimmung des Kunden findet nicht statt.

4.6 Volumenpakete: Kunden im höchsten Sitztarif ("Pro") können ein zusätzliches, befristetes Nutzungsvolumen ("Volumenpaket") zu dem in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Preis hinzubuchen, auch mehrere Pakete zugleich. Ein Volumenpaket gilt ab dem Zeitpunkt der Buchung 30 Tage und wird nach dem im Tarif enthaltenen monatlichen Nutzungsvolumen verbraucht; die Anzahl der buchbaren Volumenpakete ist nicht begrenzt. Nach Beginn des Verbrauchs eines Volumenpakets ist eine Erstattung ausgeschlossen; ungenutztes Restvolumen verfällt ersatzlos mit Ablauf der 30 Tage. Der Kunde kann das automatische Nachbuchen eines Volumenpakets bei Erreichen des Nutzungslimits einschalten und dabei eine eigene Euro-Obergrenze je Kalendermonat festlegen; ohne ausdrückliche Einschaltung findet keine automatische Nachbuchung statt (Ziffer 4.5 Satz 3 bleibt davon unberührt). Dieser Abschnitt ist in rechtlicher Prüfung

4.7 Weitergabe der Schnittstelle an Dritte: Der Kunde kann über einen gesondert ausgewiesenen, von seinem persönlichen Schlüssel unterschiedenen Programmierschnittstellen-Schlüssel ("Weitergabe-Schlüssel") den Zugriff auf die Programmierschnittstelle des Anbieters an eigene Kunden weitergeben und diesen Zugriff im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bepreisen; was der Kunde seinen eigenen Kunden dafür in Rechnung stellt, ist allein Sache des Kunden. Die über einen Weitergabe-Schlüssel veranlasste Nutzung wird getrennt zu dem für Schnittstellen-Zugriffe jeweils gültigen Preissatz abgerechnet und als eigene Rechnungsposition ausgewiesen; sie zehrt nicht von dem im Sitztarif enthaltenen monatlichen Nutzungsvolumen des Kunden. Der dem Kunden persönlich zugeordnete Programmierschnittstellen-Schlüssel ist ausschließlich für die eigene Nutzung des Kunden bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Dieser Abschnitt ist in rechtlicher Prüfung

5. Nutzungsrechte an Ergebnissen

5.1 Der Anbieter räumt dem Kunden an den im Rahmen der Auftragsausführung erzeugten Ergebnisdateien ("Artefakte") ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, soweit an diesen Ergebnissen überhaupt eigene Schutzrechte des Anbieters entstehen. Der Anbieter erhebt an den Artefakten selbst keine über die Vertragsdurchführung hinausgehenden Rechte.

5.2 Der Kunde ist allein verantwortlich dafür, dass die von ihm eingegebenen Aufträge, Dateien und Materialien nicht gegen Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) oder gesetzliche Vorschriften verstoßen, und dass er die Kennzeichnungs- und Sorgfaltspflichten aus ki-hinweise.md beim Umgang mit KI-erzeugten oder -veränderten Inhalten einhält, insbesondere bei einer Veröffentlichung außerhalb des eigenen Unternehmens.

5.3 Da Ergebnisse von KI-Modellen erzeugt werden, kann der Anbieter nicht garantieren, dass ein Artefakt frei von Rechten Dritter ist oder dass identische oder ähnliche Ergebnisse nicht auch für andere Kunden entstehen können. Dieser Abschnitt ist in rechtlicher Prüfung

5.4 Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, aggregierte, nicht auf den Kunden oder Endnutzer rückführbare Nutzungs- und Verbrauchsdaten (keine Auftragsinhalte) zur Verbesserung, Kapazitätsplanung und Abrechnung von Glieks zu verwenden.

6. Verfügbarkeit in der Kundenreife 1

6.1 Glieks befindet sich in der Kundenreife 1 (Pilotbetrieb). Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, sagt jedoch für diese Phase keine feste Verfügbarkeitsquote und keine Service-Level-Vereinbarung mit Gutschriften zu.

6.2 Wartungsfenster, Sicherheitsaktualisierungen und notfallbedingte Unterbrechungen (z. B. bei aktiv ausgenutzten Sicherheitslücken) können jederzeit erforderlich werden; der Anbieter informiert den Kunden nach Möglichkeit vorab, bei Gefahr in Verzug auch nachträglich unverzüglich.

6.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich Funktionsumfang, Bedienoberfläche und technische Grenzwerte während der Kundenreife 1 ändern können. Wesentliche, den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigende Änderungen werden nach Ziffer 13 angekündigt.

7. Mitwirkungspflichten und Prüfpflicht des Kunden

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, von Glieks erzeugte Ergebnisse (Texte, Berechnungen, Dateien, Handlungsvorschläge, initiierte Handlungen) vor ihrer Verwendung, Weiterleitung oder Veröffentlichung in eigener Verantwortung auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und Eignung für den vorgesehenen Zweck zu prüfen. Glieks ist ein Werkzeug zur Vorbereitung und Ausführung von Arbeit, keine Garantie für ein bestimmtes Arbeitsergebnis, und erbringt keine Rechts- oder Medizinberatung. Ergebnisse von Glieks sind Vorlagen, keine geprüfte Auskunft, und sind jedes Mal erneut durch einen Menschen zu prüfen, bevor sie verwendet werden; KI-Modelle können dabei Fakten, Zahlen, Zitate und Quellen erfinden.

7.2 Für Arbeitsschritte, die nach außen wirken, sieht Glieks ein Freigabetor vor, an dem ein Mensch des Kunden zustimmen muss, bevor der Schritt ausgeführt wird. Der Kunde ist für die sachgerechte Nutzung dieser Freigaben und die Auswahl der freigabeberechtigten Personen verantwortlich.

7.3 Aktiviert der Kunde Einstellungen, die eingebaute Sicherheitsgrenzen erweitern (z. B. den freien Bezug von Programmen aus beliebigen Quellen, direkten Netzzugang der Laufumgebung), geschieht dies als informierte Entscheidung des Kunden; der Anbieter weist an der jeweiligen Stelle auf die damit verbundenen Risiken hin. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Folgen einer solchen Erweiterung im Rahmen der Haftungsregelung in Ziffer 9.

7.4 Der Kunde stellt sicher, dass Zugangsdaten und Zweitfaktoren seiner Nutzer sicher verwahrt werden, und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch eines Zugangs.

8. Sperrung bei Missbrauch

8.1 Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Zugänge, Aufträge oder das gesamte Kundenkonto vorübergehend zu sperren, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass

a) der Kunde gegen diese AGB, insbesondere Ziffer 5.2 oder Ziffer 7, verstößt,

b) die Nutzung gegen geltendes Recht verstößt oder Dritte gefährdet,

c) ein Sicherheitsvorfall vorliegt oder droht, der andere Kunden oder den Betrieb der Plattform gefährdet, oder

d) der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.

8.2 Der Anbieter informiert den Kunden über eine Sperrung und deren Grund, sobald dies ohne Gefährdung der Sicherheit möglich ist, und hebt die Sperrung auf, sobald der Grund entfallen ist.

9. Haftung

9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters beruhen. Ferner haftet der Anbieter unbeschränkt im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung des Anbieters je Schadensfall der Höhe nach begrenzt auf den höheren der beiden folgenden Beträge: (a) die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den Anbieter gezahlten Netto-Entgelte, oder (b) 5.000 EUR. Die Gesamthaftung des Anbieters aus allen in einem Kalenderjahr eintretenden Schadensfällen dieser Kategorie ist zusätzlich auf das Doppelte des nach Satz 1 im jeweiligen Einzelfall maßgeblichen Betrags begrenzt. Dieser Abschnitt ist in rechtlicher Prüfung

9.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

9.4 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Unbedenklichkeit von durch KI-Modelle erzeugten Ergebnissen, und keine Haftung für Schäden aus der Verwendung solcher Ergebnisse. Glieks ist ein Werkzeug; die in Ziffer 7.1 geregelte Prüfpflicht des Kunden vor jeder Verwendung ist wesentliche Grundlage der Preisgestaltung und der Haftungsverteilung dieses Vertrags.

9.5 Glieks erstellt Angebote und Rechnungen nach Ihren Angaben mit KI. Die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit obliegt dem Ersteller. Für Fehler in erzeugten Angeboten oder Rechnungen und daraus entstehende Schäden oder Verluste haftet Glieks nicht, soweit gesetzlich zulässig. Dieser Abschnitt ist in rechtlicher Prüfung

9.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

9.7 Dieser Abschnitt ist in rechtlicher Prüfung

10. Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung von Glieks durch den Kunden oder aus von ihm eingebrachten rechtswidrigen Inhalten resultieren, soweit den Kunden hieran ein Verschulden trifft. Der Kunde übernimmt die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Dieser Abschnitt ist in rechtlicher Prüfung

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

11.1 Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

11.2 Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab (avv.md). Ohne dessen Abschluss werden keine personenbezogenen Daten des Kunden in Glieks verarbeitet; technisch kann ohne hinterlegte AVV-Fassung kein Vertragsangebot erstellt werden (Ziffer 3.2).

12. Laufzeit und Kündigung

12.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht individuell anders vereinbart.

12.2 Während der Kundenreife 1 (Pilotbetrieb) kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen; diese kurze, beiderseitige Frist trägt dem noch wachsenden Funktionsumfang und der eingeschränkten Verfügbarkeitszusage (Ziffer 6) Rechnung und ermöglicht beiden Seiten einen risikoarmen Ausstieg. Erklärt der Anbieter das Ende der Kundenreife 1 (allgemeine Verfügbarkeit), gilt ab diesem Zeitpunkt für neu geschlossene und automatisch für bestehende Verträge eine ordentliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende, sofern nicht individuell anders vereinbart; der Anbieter kündigt diesen Wechsel mit angemessenem Vorlauf an.

12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoß gegen Ziffer 5.2, 7 oder 8.

12.4 Nach Vertragsende erhält der Kunde für einen Nachlaufzeitraum von 90 Tagen die Möglichkeit, einen Gesamtexport seiner Daten in offenen Dateiformaten anzufordern. Nach Ablauf dieser Frist werden die Kundendaten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht.

13. Änderungen dieser AGB und der Leistungen

13.1 Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist oder den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

13.2 Änderungen werden dem Kunden in Textform mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen; der Anbieter weist in der Änderungsmitteilung gesondert auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Rechtsfolge des Schweigens und das Recht zur außerordentlichen Kündigung im Widerspruchsfall hin. Dieser Abschnitt ist in rechtlicher Prüfung

14. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (Schneverdingen). Der Anbieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

15.3 Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

15.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Quellen

Hinweis: Diese Quellenliste dokumentiert die internen Grundlagen dieses Vertrags. Sie ersetzt keine juristische Quellenprüfung durch den Anwalt.